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   LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12   

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LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12 (https://dejure.org/2012,104797)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.11.2012 - 2 Sa 920/12 (https://dejure.org/2012,104797)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. November 2012 - 2 Sa 920/12 (https://dejure.org/2012,104797)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • ArbG Minden, 30.01.2013 - 3 Ca 960/12

    Anwendbarkeit des KSchG, gemeinsamer Betrieb, unternehmerische Zusammenarbeit,

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
    Zwischen den Parteien ist beim Arbeitsgericht Minden (3 Ca 960/12) ein weiteres Kündigungsschutzverfahren anhängig, das eine Kündigung der Beklagten vom 10.07.2012 zum Gegenstand hat.

    Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die Beklagte am 10.07.2012 eine weitere Beendigungskündigung erklärt hat, die Gegenstand des beim Arbeitsgericht Detmold unter dem Az. 3 Ca 960/12 anhängigen Kündigungsschutzverfahrens ist, in dem die Parteien insbesondere über die Anwendbarkeit des KSchG nach § 23 KSchG streiten.

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
    Vermieden werden soll außerdem, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand benutzt wird, um Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen und lediglich die Arbeitsvertragsinhalte und die gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen als zu belastend angesehen werden (vgl. BAG, Urt. v. 24.05.2012 - 2 AZR 124/11, NZA 2012, 1223; Urt. v. 23.02.2012 - 2 AZR 548/10, NJW 2012, 2747; Urt. v. 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06, NZA 2008, 819).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
    Vermieden werden soll außerdem, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand benutzt wird, um Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen und lediglich die Arbeitsvertragsinhalte und die gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen als zu belastend angesehen werden (vgl. BAG, Urt. v. 24.05.2012 - 2 AZR 124/11, NZA 2012, 1223; Urt. v. 23.02.2012 - 2 AZR 548/10, NJW 2012, 2747; Urt. v. 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06, NZA 2008, 819).
  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 8/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
    Kann nämlich ein Arbeitgeber ein Teilzeitverlangen einer Vollzeitkraft nach § 8 TzBfG bzw. eine beantragte Aufstockung der Arbeitszeit einer Teilzeitkraft nach § 9 TzBfG nicht ohne weiteres mit der pauschalen Begründung ablehnen, dass er nach seinem organisatorischem Konzept nur Teilzeitkräfte bzw. nur Vollzeitkräfte beschäftigen wolle (vgl. dazu BAG, Urt. v. 15.08.2006 - 9 AZR 8/06, NZA 2007, 255 zum § 9 TzBFG und BAG, Urt. v. 08.05.2007 - 9 AZR 1112/06, NJW 2007, 3661; LAG Köln, Urt. v. 02.04.2008 - 7 Sa 864/07, NZA-RR 2009, 66 zu § 8 TzBfG), so muss dies erst Recht dann gelten, wenn der Arbeitgeber nicht nur die Erfüllung eines geltend gemachten Anspruchs auf Aufstockung bzw. Verringerung der Arbeitszeit mit einer arbeitszeitorganisatorischer Begründung pauschal ablehnt, sondern eine bereits bestehende Rechtsposition des Arbeitnehmers durch den Ausspruch eine Beendigungskündigung beseitigen will, obwohl auch eine Änderungskündigung möglich wäre.
  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
    Dagegen ist die unternehmerische Entscheidung nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. BAG, Urt. v. 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06, NZA 2009, 312; Urt. v. 06.07.2006 - 2 AZR 442/05, NZA 2007, 139).
  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 1112/06

    Verringerungsanspruch - Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
    Kann nämlich ein Arbeitgeber ein Teilzeitverlangen einer Vollzeitkraft nach § 8 TzBfG bzw. eine beantragte Aufstockung der Arbeitszeit einer Teilzeitkraft nach § 9 TzBfG nicht ohne weiteres mit der pauschalen Begründung ablehnen, dass er nach seinem organisatorischem Konzept nur Teilzeitkräfte bzw. nur Vollzeitkräfte beschäftigen wolle (vgl. dazu BAG, Urt. v. 15.08.2006 - 9 AZR 8/06, NZA 2007, 255 zum § 9 TzBFG und BAG, Urt. v. 08.05.2007 - 9 AZR 1112/06, NJW 2007, 3661; LAG Köln, Urt. v. 02.04.2008 - 7 Sa 864/07, NZA-RR 2009, 66 zu § 8 TzBfG), so muss dies erst Recht dann gelten, wenn der Arbeitgeber nicht nur die Erfüllung eines geltend gemachten Anspruchs auf Aufstockung bzw. Verringerung der Arbeitszeit mit einer arbeitszeitorganisatorischer Begründung pauschal ablehnt, sondern eine bereits bestehende Rechtsposition des Arbeitnehmers durch den Ausspruch eine Beendigungskündigung beseitigen will, obwohl auch eine Änderungskündigung möglich wäre.
  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
    Vermieden werden soll außerdem, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand benutzt wird, um Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen und lediglich die Arbeitsvertragsinhalte und die gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen als zu belastend angesehen werden (vgl. BAG, Urt. v. 24.05.2012 - 2 AZR 124/11, NZA 2012, 1223; Urt. v. 23.02.2012 - 2 AZR 548/10, NJW 2012, 2747; Urt. v. 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06, NZA 2008, 819).
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 442/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
    Dagegen ist die unternehmerische Entscheidung nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. BAG, Urt. v. 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06, NZA 2009, 312; Urt. v. 06.07.2006 - 2 AZR 442/05, NZA 2007, 139).
  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
    Da wirtschaftliche Gründe, insbesondere die Absicht allein, Lohnkosten im Betrieb oder in einem bestimmten Bereich zu senken, eine betriebsbedingte Kündigung nicht rechtfertigen kann (vgl. BAG, Urt. v. 12.11.1998 - 2 AZR 91/98, NZA 1999, 471; Urt. v. 12.12.1996 - 2 AZR 879/95, EzA § 2 KSchG Nr. 32).
  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
    Denn diese Kündigung ist jedenfalls wegen des entstandenen Streits über die Anwendbarkeit des KSchG eine neue Kündigung, bei der ein anderer Sachverhalt streitentscheidend und die auch nicht offensichtlich unwirksam ist (vgl. dazu BAG, Urt. v. 19.12.1985 - 2 AZR 190/85, BAGE 50, 319 = AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht; LAG Hessen, Urt. v. 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11, juris).
  • LAG Nürnberg, 23.02.2006 - 5 Sa 224/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung wegen der Umwandlung einer Teilzeit- in eine

  • LAG Köln, 02.04.2008 - 7 Sa 864/07

    Teilzeitarbeitsverhältnis; Vollzeitstelle; Aufstockungswunsch;

  • LAG Hessen, 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - freier

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2009 - 5 Sa 198/08

    Teilzeitarbeit - Lehrkraft - Nichtteilnahme am Lehrerpersonalkonzept

  • LAG Hamm, 26.09.1996 - 8 Sa 162/96

    Änderungskündigung: Umwandlung einer Vollzeitstelle in zwei Halbtagstellen

  • BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 879/95
  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    Die Berufung der Beklagten hatte beim Landesarbeitsgericht keinen Erfolg (LAG Hamm 28. November 2012 - 2 Sa 920/12 -) .
  • LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 474/13
    Die hiergegen eingelegte Berufung der Beklagten wurde vom Landesarbeitsgericht Hamm (2 Sa 920/12) durch Urteil vom 28.11.2012 rechtskräftig zurückgewiesen.

    Dabei handelt es sich um einen gegenüber der Kündigung vom 27.09.2011 anderen Lebenssachverhalt, sodass die Beklagte nicht durch die Entscheidung des LAG Hamm vom 28.11.2012 in dem Verfahren 2 Sa 920/12 gehindert war, der Klägerin erneut zu kündigen.

  • ArbG Minden, 30.01.2013 - 3 Ca 960/12

    Anwendbarkeit des KSchG, gemeinsamer Betrieb, unternehmerische Zusammenarbeit,

    In dem Berufungsverfahren vor dem LAG Hamm mit dem Aktenzeichen 2 Sa 920/12 ist durch Urteil vom 28.11.2012 die Feststellung der Unwirksamkeit der arbeitgeberseitigen Kündigung vom 27.09.2011 bestätigt worden.
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